AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Empire Pole

§ 1 Anmeldung

Die Anmeldung zu unseren Kursen des jeweils aktuellen Kursangebotes muss schriftlich erfolgen. Eine Online-Anmeldung ist auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Die Anmeldung ist verbindlich.

§ 2 Kursgebühren

Die Kursgebühren sind dem jeweils aktuellen Kursplan zu entnehmen. Sie sind in voller Höhe vor Kursbeginn/-durchführung in bar, per Überweisung oder per Lastschrifteinzug zu zahlen. Die Kursgebühren gelten immer für jeweils 4 Kurseinheiten im Monat oder 8 Einheiten in zwei Monaten und werden in Einheiten und nicht in Stunden bemessen. Die Kursgebühr wird als Ticket oder als Abo verrichtet. Bei einem 8er Ticket besteht die Möglichkeit, 8 Einheiten innerhalb von 10 Wochen ab Kaufdatum einzulösen, anderenfalls erlischt das Ticket. Eine Übertragung sowie Auszahlung sind nicht möglich. Bei Verlust der Karte erlischt die Gültigkeit. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Die Kursgebühr wird sofort nach Anmeldung fällig, spätestens jedoch 14 Tage nach der Anmeldung, mind. 7 Tage vor Kursbeginn und ist in bar oder per Überweisung zu entrichten. Der Kursplatz ist erst fest gebucht bis bezahlt worden ist. Sollte die Kursgebühr nicht innerhalb der Frist bezahlt werden, besteht kein Anspruch auf einen Kursplatz.

§ 4 Rücktritt / Unterbrechung

Ein Rücktritt ist möglich bis 10 Tage vor Kursbeginn. In diesem Fall fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von  10 € an. Bei Rücktritt ab 10 Tagen vor Kursbeginn ist das gesamte Honorar zu zahlen. Bei Umbuchung eines Termins zwecks Krankheit ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Eine Umbuchung ist nur 7 Tage vor Kursbeginn möglich. Diese ist schriftlich per E-Mail an info@empirepole.de zu senden, andere Absagen sind nicht gültig. Bei allen Absagen innerhalb der letzten 24h vor Kursbeginn wird die Kursgebühr vollständig einbehalten und verfällt, es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, da wir in dieser kurzen Zeit die Plätze nicht mehr besetzen können. Umgebuchte Stunden können innerhalb eines Geschäftsjahres, spätestens jedoch bis zum 01.03. eines jeden Jahres, eingelöst werden.

§ 5 Sonstiges

Die Teilnahmeerlaubnis zum Unterricht ist nicht an Dritte übertragbar. Änderungen im Kursplan sind jederzeit möglich. Eine Kursdurchführung kommt ab 3 Teilnehmern zustande. Die Kursdurchführung kann mangels Teilnehmer vom Trainer abgesagt werden. Maßgeblich hierfür ist die Anmeldung der Teilnehmer zum Unterricht bis 15Uhr in der jeweiligen Whatsapp Kursgruppe. Die Kursdurchführung kann im Einzelfall von der Teilnehmerzahl abhängen. Dies kann zu einer Absetzung des Kurses aus dem Kursplan führen. Abgesagte- oder nicht-genommene Stunden verfallen und sind nicht rückvergütbar, somit entfällt eine Auszahlung oder Rückzahlung.

§ 6 Teilnahme

Am Training können nur gesunde Personen teilnehmen. Durch die Anmeldung versichert der Teilnehmer gesundheitlich in der Lage zur Teilnahme an dem gebuchten Workshop zu sein. Handicaps sind dem Trainer vor dem Workshop mitzuteilen. Der Trainer behält sich das Recht vor, den Teilnehmer von dem Workshop und oder Training auszuschließen. Bei Verspätung zur Teilnahme an dem Workshop und oder Training, geht dies zu Lasten des Teilnehmers. Anweisungen des Trainers müssen befolgt werden. Bei Überbuchung behält sich der Veranstalter das Recht vor die Anmeldung zurückzuziehen. Bei Teilnahme von Minderjährigen (unter 18 Jahre) ist eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten mitzubringen.

§ 7 Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für verursachte Schäden am Teilnehmer jeglicher Art (Sach-, Vermögens- und gesundheitlichen Schäden), die durch die Teilnahme an einem Workshop und oder Training entstehen. Der Veranstalter schließt eine Haftung grundsätzlich aus. Der Teilnehmer nimmt auf eigene Gefahr an den Workshops/Training teil, inkl. der Benutzung des Unterrichtsraumes. Der Teilnehmer ist verantwortlich an Schäden, die er im Unterrichtsraum während seines Aufenthaltes verursacht.

§ 7.1 Haftung Kinder

Eltern haften für Ihre Kinder. Die AGB´s gelten sowohl für Kinder, als auch für Erwachsene.

§ 8 Copyright und Urheberschutz

Alle in der Empire Pole gelernten Trainingsinhalte (Poletricks, deren Namen, Bezeichnungen, sämtliche Inhalte) sowie zur Verfügung gestellten Unterrichtsmaterialien (Bilder, etc.) sind ausschließlich der persönlichen Nutzung der Teilnehmer gestattet. Alle Rechte an Namen, Bezeichnungen, Trainingsinhalten, Figuren und Trainingskonzept sind Eigentum der Empire Pole. Ohne Rücksprache und schriftliche Genehmigung darf keines der Rechte an den Inhalten vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt insbesondere auch für die Zeit nach der besuchten Veranstaltung und für gewerbliche Zwecke z.B. in Form eines Trainers in einer anderen Trainingsschule (z.B. Pole Schule, Fitnessstudio etc.).

§ 9 Rechte/Pflichten

§ 9.1 Rechte des Mitglieds

Das Mitglied ist berechtigt, sämtliche dem Training dienende Geräte (Stange, Sturzmatten) während der vorgeschriebenen Trainingszeit zu nutzen.

§ 9.2 Gesundheit des Mitglieds

Dem Mitglied ist bekannt, dass die Einrichtungen der Empire Pole nur bei entsprechender Sportgesundheit benutzt werden dürfen. Bei Zweifeln über die Sportgesundheit hat das Mitglied vor der Anmeldung zur Vermeidung von Schäden für die Gesundheit einen Arzt zu konsultieren. Die Empire Pole übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Schäden des Mitglieds, welche durch Eigenverschuldung entstanden. Empire Pole haftet nicht für gesundheitliche Schäden, welche dadurch entstehen, dass das Mitglied die Einrichtung von der Empire Pole trotz fehlender Sportgesundheit benutzt. Nicht berührt von der Regel ist die Haftung von Empire Pole für Gesundheitsschäden, welche das Mitglied aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung eines Mitarbeiters von Empire Pole erleidet.

§ 9.3 Haftung

Eine Haftung von der Empire Pole für eventuell auftretende Schäden, welche das Mitglied bei der Benutzung unserer Einrichtung bzw. durch Beanspruchung unserer Dienstleistung zuzieht, ist ausgeschlossen, soweit entgegen den Anweisungen unseres Personals Einrichtungen in grob fahrlässiger Weise benutzt werden. Auf §9.2 dieser Geschäftsbedingung wird verwiesen. Wir haften nicht für den Verlust von mitgebrachter Kleidung, für Wertgegenstände und Geld. Nicht ausgeschlossen ist von der Haftung für Verluste oder Verletzungen durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten eines Mitarbeiters von Empire Pole.

§ 9.4 Zahlungsweise

Der vereinbarte Mitgliedbeitrag ist spätestens eine Woche vor Kursbeginn vollständig im Voraus bar/Überweisung zu bezahlen.  Der Beitrag ist auch dann bis zum Ablauf des Vertrages zu zahlen, wenn die Leistungen von Empire Pole nicht in Anspruch genommen werden. Die vorgenannte Zahlungsweise entfällt, wenn das Mitglied aufgrund längerer Krankheit (Nachweis durch ärztliches Attest) oder Ortswechsel (mind. 100Km – Nachweis durch Ummeldebescheinigung) dauerhaft gehindert ist, die Einrichtung zu nutzen, so dass ihm ein Recht zur außerordentlichen Kündigung zusteht. Bei Zahlungsverzug behält sich Empire Pole die Berechnung von Mahngebühren vor. Kommt das Mitglied schuldhaft mit mind. 4 Wochenbeiträgen in Verzug, wird der gesamte Restbeitrag sofort fällig und die Mitgliedschaft wird gekündigt.

Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Mitglieds sind der Tanzschule Empire Pole unverzüglich mitzuteilen. Durch Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitglieds.

§ 9.5 Krankheit/Ausfallzeiten

Kann das Mitglied die dem Training dienende Einrichtung aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft, Urlaub oder berufliche Verhinderung, vorübergehend nicht nutzen, so bindet dies nicht von der Verpflichtung, den vereinbarten wöchentlichen Mitgliedbeitrag zu entrichten. Diese Regelung berührt nicht das Recht des Mitgliedes zur außerordentlichen Kündigung im Falle einer dauerhaften Verhinderung, die Leistungen von Empire Pole in Anspruch zu nehmen. Das Mitglied ab einem Alter von 8 Jahren, kann bei Vorankündigung – mindestens 7 Tage im Voraus – oder durch ärztliches Attest binnen 4 Wochen die Fehlstunden nachholen, jedoch nur innerhalb des Geschäftsjahres bis zum 28.02. eines jeden Jahres

§9.5.0 Corona

Ist das Mitglied oder eine im selben Haushalt lebende Person an Corona erkrankt, ist der Besuch im Empire Pole bis zur Genesung des Mitglieds und Freitestung sowie bis zur Genesung der im Haushalt lebenden Person ausgeschlossen.

§9.5.1 Beitragsfreie Pause

Wir gewähren dir auf deinen Antrag beitragsfreie Pausen von der Mitgliedschaft, sofern du nachweist, dass dir eine sportliche Tätigkeit – im Krankheitsfall, im Fall einer Schwangerschaft oder bei beruflich bedingter Abwesenheit – derzeit nicht möglich ist. Eine Pause kann immer nur für maximal 3 Mitgliedsmonate pro Geschäftsjahr gewährt werden. Empire Pole gewährt dir keine Pause bei gekündigter Mitgliedschaft. Deine Mitgliedschaft verlängert sich um die Anzahl der Pausenmonate unabhängig davon, wann diese gekündigt wird. Während deiner Pause darfst du unsere Tanzschule nicht nutzen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 9.6 Außerordentliche Kündigung

Endet die Nutzungsvereinbarung vor der in der Vereinbarung angegebenen Laufzeit, werden für die Zeit zwischen dem Beginn des laufenden Vertragsjahres, bis zum vorzeitigen Ausscheiden des Kunden die Preise zugrunde gelegt, die von Anfang an zu Grunde gelegt worden wären. Der Beitrag für die gesamte vertragliche Restlaufzeit wird somit sofort fällig und mit dem nächsten Lastschrifteinzug abgebucht. In diesem Fall fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 € an

§ 9.7 Änderung des Nutzungsentgeltes

Bei Kostensteigerung von Lohn, Miet- und bzw. Nebenkosten wie Strom, Gas , Wasser, Heizung etc. ist Empire Pole berechtigt den Mitgliedsbeitrag um die jeweiligen Erhöhungsbeitrag innerhalb von 2 Jahren anzuheben. Die Beitragsanpassung ist ohne Zustimmung des Mitglieds wirksam. Die Mitglieder werden 4 Wochen vor der Anpassung durch schriftliche Mitteilung über den Umfang in Kenntnis gesetzt.

§ 9.8 Dauer der Mitgliedschaft / Kündigung

Der vorliegende Vertrag verlängert sich nach Ablauf der vorgenannten vereinbarten Mindestlaufzeit, die im Mitgliedsvertrag ausgewiesen ist, immer nur um einen Monat, sofern nicht zur Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. Die Kündigungsfrist ist dem Mitgliedsvertrag zu entnehmen. Sie beträgt einen Monat zum Vertragsende. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Kündigung bei Empire Pole maßgeblich.

§ 10 Kursdurchführung

Das Empire Pole Kurskonzept ist in 8 Trainingseinheiten pro Kurslevel gegliedert. Das Training im Empire Pole ist aufgeteilt in 50% online Training und 50% offline Training (im Kursraum mit körperlicher Anwesenheit). Dies bedeutet, im Falle einer Naturkatastrophe oder Pandemie, wie zu Zeiten von Corona, ist das Training per Videochat o.ä weiter online durchführbar. Das Traininskonzept bleibt variabel und wird an die gegebene Situation angepasst. Ein Sonderkündigungsrecht ist dem Mitglied hier nicht gegeben. Die Mitgliedsbeiträge werden weiterhin in voller Höhe abgebucht oder entrichtet.

§ 10.1 Freies Training

Das freie Training steht den Vertragsmitgliedern zur Verfügung, hingegen den Kids-Verträgen nicht, und ist den Mitgliedern ab 16 Jahren gestattet. Eltern haften für minderjährige Kinder ab 16 Jahren. Das Training findet auf Eigenverantwortung statt und wird nicht durch ein Trainer der Empire Pole beaufsichtigt. Bei Unfällen ist Empire Pole nicht haftbar zu machen, siehe § 9.3

§11 Feiertage/Betriebsurlaub

Während der Feiertage bleibt die Tanzschule Empire Pole geschlossen.

Empire Pole behält sich außerderm das Recht bei, in regelmäßigen Abständen in den Betriebsurlaub zu gehen. Der Betriebsurlaub wird rechtzeitig dem Mitglied mitgeteilt.

Der Betriebsurlaub wird damit begründet und verrechnet, da es bei einem Kalendermonat auch zu 5 Traingseinheiten, z.B. bei einem Kalendermonat von 31 Tagen, kommen kann und sich aber die Kursgebühren auf 4 Trainingseinheiten im Monat beziehen. Siehe § 2 Kursgebühren

Ein Sonderkündigungsrecht ist dem Mitglied hier nicht gegeben. Die Mitgliedsbeiträge werden weiterhin in voller Höhe abgebucht.

Die Dauer des Betriebsurlaubs wird auf das Ticket angerechnet. Somit verlängert sich das Ticket um diese Zeit.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

§ 13 Datenschutz

Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die personenbezogenen Daten werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetztes im  Rahmen der Geschäftsbeziehung gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.

§ 14 WiderrufsbelehrungGegen diese AGB`s kann innerhalb von 14 Tagen schriftlich widerrufen werden, ansonsten gelten sie stillschweigend als akzeptiert.

(Stand 29.07.2024)